Ist dein Oldtimer überhaupt einer?

Dazu muss das Fahrzeug mindestens 30 Jahre alt sein und "kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut" darstellen.


Wir führen gerne für dich die Begutachtung nach §23 StVZO durch und überprüfen im Rahmen der Begutachtung das Fahrzeug im Hinblick auf die verordnungsrechtlichen Anforderungen an einen Oldtimer.

Mit Abschluss des positiven Oldtimergutachtens ist es geschafft und dein Fahrzeug kann durch die Zulassungsstelle das begehrte H-Kennzeichen erhalten.


Die Oldtimer-Experten von TÜV SÜD haben für dich einen Katalog erstellt in dem die Regelungen der Begutachtung eines Oldtimers nach §23 StVZO  erläutert werden. Diesen findest du in unserem Downloadbereich.


Selbstverstädnlich beantworten wir gern deine Fragen um deinen Oldtimer. Schaue doch mal in unserem "FAQ". Dort haben wir bereits häufig gestellte Fragen für dich zusammengestellt.