Ihr Partner für Schadengutachten

"Der Geschädigte darf den Schadengutachter bestimmen"

Mache es dir leicht - beauftrage uns mit dem Gutachten

Du hattest unverschuldet einen Unfall und dein Fahrzeug ist beschädigt?

Dann solltest du dich um ein neutrales Gutachten bemühen. Ein neutrales Unfallgutachten ist kein automatisches Verfahren. Begrenze dein Risiko. Das von uns erstellte Schadengutachten bildet die Basis für alle finanziellen Ansprüche und Wertverluste, die durch die Reparatur von Unfallschäden an deinem Auto entstehen und bietet dir Rechtsicherheit.

HIERAUF HAST DU EIN RECHT

Im Falles eines unverschuldeten Unfalls hast du ggf. ein Anrecht auf folgende Leistungen:


  • Reparaturkosten oder Auszahlung laut Gutachten
  • Ersatz durch ein gleichwertiges Fahrzeug
  • Mietwagen oder Nutzungsausfall
  • Kosten für Rechtsanwalt / Sachverständigen
  • Ausgleich der Wertminderung
  • Berge- und Abschleppkosten
  • Fahrzeugab- und anmeldegebühren
  • Umbaukosten für Sonderzubehör
  • Standgeld
  • Allgemeine Unkostenpauschale


Nutze als Geschädigter dieses Recht - ansonsten kannst du leicht ins Hintertreffen geraten.

Du kannst dich telefonisch an uns wenden oder den Auftrag schriftlich erteilen - das Auftragsformular findest du hier:

Schauen Sie doch mal in unserem FAQ vorbei. Hier können wir Ihnen sicherlich direkt einige Fragen beantworten.