Totalschaden - 130 % Regelung

Falls du unverschuldet in einen Unfall geraten bist, hast du möglicherweise das Recht, trotz eines wirtschaftlichen Totalschadens reparieren zu lassen, so lange die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert um nicht mehr als 30 % überschreiten.


Hast du Fragen oder benötigst du ein Schadengutachten? 

Ruf uns einfach an, wir helfen gerne.